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ATMOS Holzvergaser und Pelletkessel

werden von der BAFA gefördert

 

Information über die BAFA Förderung

 

Auch ATMOS Heizkessel werden von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragsstellung fertig gestellt sind. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einzureichen.

 

Basisförderung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse

 

Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (Holz) für die thermische Nutzung.

1.) Automatisch beschicke Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets

Es gelten folgende Mindestförderbeiträge:

- für Pelletkessel: 2.000,- €

- für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (30l / kW): 2.500,- €

 

2. ) Handbeschicke Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW

Förderfähig sind nur besondere emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg/m³), die über ein Mindestpuffervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 1.000,- € je Anlage. 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder direkt unter www.bafa.de

 

Quelle: www.bafa.de 

 

 
 
Sonntag, 20. Mai 2012

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